Dienstleistung für Arbeitsuchende mit Vermittlungsgutschein
Dieser Service ist für Sie kostenlos, denn in der Regel rechnen wir unsere Leistungen über den Vermittlungsgutschein ab. (VGS-Regelung)
Den Vermittlungsgutschein bekommen Sie wenn Sie mindestens 8 Wochen arbeitslos sind und von der Agentur für Arbeit oder der SGB II Stelle Leistungen beziehen.
Ausnahme: sollte während der Vermittlungsphase die Gültigkeit desVermittlungsgutscheines ablaufen haben Sie unaufgefordert dafür Sorge zu tragen, einen gültigen Vermittlungsgutschein einzureichen.
Bei Versäumnis, gültig bei einer erfolgreichen Stellenvermittlung durch uns, haben Sie die Kosten des Vermittlungsgutscheins selbst zu tragen.
Stellensuchende ohne Vermittlungsgutschein
haben trotzdem die Möglichkeit sich von uns vermitteln zu lassen.
Auskunt zu unseren Gebühren erhalten Sie beim persönlichen Vorstellungsgespräch.